Funktion
Die Mitglieder des Begleitausschusses übernehmen die Funktion des Entscheidungsträgers. In regelmäßigen Abständen trifft sich der Begleitausschuss und beschließt über die Förderung von Einzelprojekten. Die wichtigsten Entscheidungskriterien sind hierbei die Einhaltung der Ziele sowie die Beteiligung der Zivilgesellschaft in den Einzelprojekten.
Funktion des Begleitausschusses
- Entscheidungsträger
- Abstimmung über Projektförderung
- Kontrolle über die Einhaltung der Ziele
- Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure