Geschäftsordnung
Aufgaben und Rolle des Begleitausschusses
- Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure
- Strategische Planung
- Verantwortungsübernahme
- Anregung von Engagement
- Förderentscheidungen
- Praktische, persönliche Initiative
- Ideengeber
Insbesondere entscheidet der Begleitausschuss auf der Basis des Lokalen Aktionsplans und der Programmleitlinien, welche Einzelprojekte gefördert und welche Fördermittel in welcher Höhe an wen vergeben werden.
Darüber hinaus begleitet er die Umsetzung des LAP und ist an Entscheidungen hinsichtlich der Fortschreibung beteiligt.
Projekte und Maßnahmen werden auch in Eigeninitiative des Begleitausschusses entwickelt und ausgestaltet, bzw. es findet ein Rückgriff auf das persönliche know- how der einzelnen Begleitausschlussmitglieder statt.
Durch den Begleitausschuss entsteht eine Aktivierung der Politik, Kirche, Schule und Zivilbevölkerung, sich am Lokalen Aktionsplan zu beteiligen.
Amtszeit und Häufigkeit der Sitzungen
Die Amtszeit der Mitglieder ist für die Dauer des Projektes „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie.“ (bis zu drei Jahren) ausgerichtet.
Die Sitzungen finden ca. alle 2 Monate, aber mindestens viermal pro Jahr statt.
Beschlussfähigkeit
Für einen Beschluss (z.B. Förderung eines Projektes) ist die einfache Mehrheit (mehr als die Hälfte der in der Begleitausschusssitzung anwesenden Mitglieder) erforderlich.
Muss ein Eilbeschluss gefasst werden, z.B. in Form einer schnellen Einzelprojektzusage oder steht eine Nachforderung des ursprünglich beschlossenen Förderbetrages eines Einzelprojektes an, so kann dies im Umlaufverfahren erfolgen. Das heißt, die Koordinierungsstelle gibt den entsprechenden Antrag an den Vorsitzenden weiter, welcher im Umlaufverfahren die Abstimmung des Begleitausschusses erzielt.
Einladungsfrist
Die Einladung zum Begleitausschuss wird ca. 10 Tage vor dem geplanten Termin per E-mail an die Begleitausschussmitglieder versendet.
Mit der Einladung erhalten die Begleitausschussmitglieder gleichzeitig das Ergebnisprotokoll der letzten Sitzung sowie die aktuellen Projektanträge.
Wird ein Projektantrag kurzfristig eingereicht, erhalten ihn die Begleitausschussmitglieder als Tischvorlage.
Abstimmungsverfahren
Nachdem ein Projekt auf Korrektheit überprüft wurde (Trägerschaft, Zielsetzung etc.) erfolgt das Abstimmungsverfahren nach einem Punkte - System. Jedem Mitglied steht die Verteilung von insgesamt 5 Punkten frei. Ein Projekt kann von jedem Mitglied jeweils mit einem Punkt versehen werden. Die Projekte werden nach der Punktanzahl gestaffelt, so dass eine Prioritätenliste entsteht , nach deren Reihenfolge eine Förderung erfolgt.